2. Was ist unter „Mobbing“ zu verstehen?


 

2.1 Definition von „Mobbing“

Das Konzept des Mobbings ist relativ neu, es wurde vor allem in den skandinavischen Ländern entwickelt und beforscht. Einer der Hauptbegründer und Hauptvertreter der Mobbingforschung, der den Begriff zu Beginn der 90er Jahre auch in die deutschsprachige Literatur eingeführt hat, ist Leymann (1993, 1995; vgl. Dick 1999, 99).

Mobbing (engl. mob – Pöbel, randalierender Haufen) beschreibt nach Leymann (1993) feindselige Interaktionen und Konflikte am Arbeitsplatz, die sich dauerhaft und systematisch gegen eine Person richten.

Leymann (1993, 32; vgl. auch in: Dick 1999, 100) grenzt ab: Werden Mobbinghandlungen nur einmal ausgeführt, können sie als bloße Unverschämtheit oder evt. sogar als Scherz gewertet werden. Treten sie jedoch wiederholt auf und erstrecken sich über einen längeren Zeitraum, dann kann von Mobbing oder Psychoterror am Arbeitsplatz gesprochen werden. Auch Kasper (1998, 2. Aufl., 17) macht deutlich, daß durch den Zusammenhang in einer Kette häufiger, gezielter Maßnahmen das wird, was wir heute unter Mobbing verstehen.

 

 

2.2 Der Weg in die Mobbing-Katastrophe (Phasenmodell)

Das Phasenmodell nach Leymann (1993, 59) und Esser/Wolmerath (1997, 23) wurde von Kasper (1998/2. Aufl., 27) ergänzt durch Erkenntnisse aus seinem Buch (vorliegendes Material betroffener Lehrer/-innen).

PTSD siehe unter „Auswirkungen von Mobbing

Des weiteren geht Leymann (in: Kasper 1998, 2. Aufl., 9) darauf ein, daß den Mobbingopfern oft ungerechtfertigterweise eine Eigenschuld oder bestimmte Persönlichkeitsmerkmale zugeordnet werden. Jedoch sind scharf frustrierende Lebensbedingungen, die Menschen gegeneinander aufhetzen, die Ursache. Eine Mobbingwelt ist letztendlich eine Welt schlechtester organisatorischer Vorgaben.

Leymann (in: Kasper 1998, 2. Aufl., 11) formuliert so:

Mobbing hat nichts mit der Persönlichkeit des Opfers zu tun. Es geschieht massenhaft, und es kann jeden einmal treffen.“

 

 

2.3 Die fünf Kategorien des Mobbingprozesses nach Leymann

(Leymann 1993, 33 f.; vgl. auch in: Dick 1999, 100; Ausfelder 2000, 35 f.; Kasper 1998, 2. Aufl., 23 f.) (Weibliche und männliche Form der/des Betroffenen wechselweise.)

1. Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen

  • Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeit ein, sich zu äußern.
  • Man wird ständig unterbrochen.
  • Kollegen schränken die Möglichkeit ein, sich zu äußern.
  • Anschreien oder lautes Schimpfen.
  • Ständige Kritik an der Arbeit.
  • Ständige Kritik am Privatleben.
  • Telefonterror.
  • Mündliche Drohungen.
  • Schriftliche Drohungen.
  • Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten.
  • Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne daß man etwas direkt anspricht.

2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen

  • Man spricht nicht mehr mit dem/der Betroffenen.
  • Man läßt sich nicht ansprechen.
  • Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen.
  • Den Arbeitskolleginnen und -kollegen wird verboten, den Betroffenen anzusprechen.
  • Man wird wie „Luft“ behandelt.

3. Auswirkungen auf das soziale Ansehen

  • Hinter dem Rücken der Betroffenen wird schlecht über sie gesprochen. — Man verbreitet Gerüchte.
  • Man macht jemanden lächerlich.
  • Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein.
  • Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen.
  • Man macht sich über eine Behinderung lustig.
  • Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen.
  • Man greift die politische oder religiöse Einstellung an.
  • Man macht sich über das Privatleben lustig.
  • Man macht sich über die Nationalität lustig.
  • Man zwingt jemanden Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewußtsein verletzen.
  • Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher und kränkender Weise.
  • Man stellt die Entscheidungen der Betroffenen in Frage.
  • Man ruft ihm obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach.
  • Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote.

4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation

  • Man weist der Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu.
  • Man nimmt ihr jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so daß sie sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann.
  • Man gibt ihr sinnlose Aufgaben.
  • Man gibt ihr Aufgaben weit unter ihrem eigentlichen Können.
  • Man gibt ihr ständig neue Aufgaben.
  • Man gibt ihr „kränkende“ Arbeitsaufgaben.
  • Man gibt dem Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikation übersteigen, um ihn zu diskreditieren.

5. Angriffe auf die Gesundheit

  • Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten.
  • Androhung körperlicher Gewalt.
  • Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel, um jemandem einen „Denkzettel“ zu verpassen.
  • Körperliche Mißhandlung.
  • Man verursacht Kosten für den Betroffenen, um ihm zu schaden.
  • Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des Betroffenen an.
  • Sexuelle Handgreiflichkeiten.

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